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Kraftfahrzeug
Wiederbeschaffungswert



Wiederbeschaffungswert ist Marktwert für Anschaffung eines gleichen Fahrzeugs

"Zum einen ist für die Schadensabwicklung alleine der Preis maßgebend, den der Geschädigte beim Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs aufwenden müsste. Auf die Anschaffungskosten, den Abschreibungswert oder den Preis, den der Geschädigte beim Verkauf des Unfallfahrzeugs in unbeschädigtem Zustand erzie......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19.01.2023 - 2 U 303/21