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Gesamtschuldner
Kaskoversicherung



kein Gesamtschuldverhältnis zwischen Kaskoversicherer und Schädiger

"Auf die vom Landgericht herangezogenen Ausgleichsansprüche unter Gesamtschuldnern (§§ 426 Abs. 1, 426 Abs. 2 iV.m. §§ 823 ff. BGB) kann dagegen vorliegend nicht abgestellt werden. Denn zwischen der Klägerin und dem Beklagten besteht im Verhältnis zur Fahrzeugeigentümerin und Versicherungsnehmerin......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22