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Regress
Haftungseinheit



Regress des Kaskoschadens bei Mehrheit von Verursachern

"Hinsichtlich des Kaskoschadens, der am vom Zeugen V. geführten und bei der Klägerin versicherten Fahrzeug entstanden ist, findet nur eine Inanspruchnahme im Verhältnis Geschädigter zu einem Schädiger statt. Der Geschädigte und der Schädiger sowie die jeweilige Kasko- und Haftpflichtversicherung si......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 11.07.2024 - 8 O 7/22