verkehrsrechtbuch.de (813)

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Alleinhaftung
Ziehen
Anhänger



Haftungsverteilung innerhalb eines Gespanns

"b) Nach § 19 Abs. 4 Satz 2 StVG ist im Verhältnis der Halter des Zugfahrzeugs und des Anhängers zueinander nur der Halter des Zugfahrzeugs verpflichtet. Dies gilt nicht, soweit sich durch den Anhänger eine höhere Gefahr verwirklicht hat als durch das Zugfahrzeug allein; in diesem Fall hängt die Ver......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2023 - VI ZR 98/23