| "Bei Kollisionen mit überholenden Fahrzeugen streitet ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Linksabbiegers (Scholten in: Freymann/Wellner, a.a.O., § 9 StVO, Rn. 54; OLG München, Urteil vom 25. April 2014 – 10 U 1886/13 –, Rn. 4, juris). Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob - wie h......." [vollständiges Zitat anzeigen] |
| "Bei Kollisionen mit überholenden Fahrzeugen streitet ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Linksabbiegers (Scholten in: Freymann/Wellner, a.a.O., § 9 StVO, Rn. 54; OLG München, Urteil vom 25. April 2014 – 10 U 1886/13 –, Rn. 4, juris). Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob - wie hier - zugleich die Sorgfaltsanforderungen des § 9 Abs. 5 StVO vorliegen. Denn maßgebend für die Annahme des Anscheinsbeweises ist die Typizität des Geschehensablaufes, die darauf schließen lässt, dass der Abbiegende die ihm obliegenden besonderen Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 1 StVO vernachlässigt hat, er insbesondere den nachfolgenden Verkehr durch Verletzung der aus § 9 Abs. 1 StVO folgenden Sorgfaltspflichten nicht hinreichend beachtet hat." |