Abzug Neu für Alt: Warnweste
Nach dem Vortrag des Klägers in der mündlichen Verhandlung vom 03.08.2021 hat er die Warnweste zu einem Preis von etwa 15,00 € gekauft. Da eine Warnweste wohl eine lange Lebensdauer hat, kann hier in freier Schätzung nach § 287 ZPO ein Abzug "Neu für Alt" vorgenommen werden, der einen Schadensbetrag von 10,- € als angemessen erscheinen lässt.
vgl. LG Köln, Urteil vom 19.04.2024 - 14 O 65/21