verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
Abtretung



Freistellung auch bei Abtretung

"Die in dem Gutachtenauftrag vom 04.01.2021 vereinbarte Abtretung (eGA I-61) steht dem nicht entgegen. Davon abgesehen, dass die formularmäßig und damit als AGB zu wertende Abtretungsvereinbarung wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam sein dürfte (vgl. BGH Ur......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.11.2023 - 7 U 131/22
 

Freistellungsanspruch gegen Werkstatt wg. Werkstattrisiko (allgemein)

"a) Hat der Geschädigte die Rechnung der Werkstatt nicht (vollständig) beglichen, so ist zu berücksichtigen, dass ein Vorteilsausgleich durch Abtretung etwaiger Gegenansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt an den Schädiger aus Rechtsgründen nicht gelingen kann, wenn der Geschädigte auch nac......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 239/22
 

Rechte aus Werkstattrisiko sind nicht abtretbar (also auch nicht an die Werkstatt)

"b) Nach all dem lässt sich die Option des Geschädigten, sich auch bei unbeglichener Rechnung auf das Werkstattrisiko zu berufen, nicht im Wege der Abtretung auf Dritte übertragen. Im Ergebnis trägt daher bei Geltendmachung des Anspruchs aus abgetretenem Recht stets der Zessionar das Werkstattrisiko. ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 239/22
 

Wirksamkeitshürden der Abtretung von Ansprüchen an den Sachverständigen

"Diesen Anforderungen entsprechen die streitbefangenen Klauseln nicht.

aa) Aus den vom Kläger verwendeten Klauseln geht bereits nicht hinreichend klar hervor, ob der Zweck der Abtretung allein in der Sicherung der Honorarforderung des Klägers liegen oder die Abtretung (auch) erfüllungshalber......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2023 - VI ZR 257/22