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Frustrationsschaden



Frustrationsschaden im Deliktsrecht nicht erstattungsfähig

"Der Klägerin steht gegen die Beklagte aufgrund des streitgegenständlichen Verkehrsunfalls kein Anspruch auf Ersatz der verauslagten Tauchkosten zu. Durch den Unfall sind nicht die Tauchgänge selbst entfallen, sondern lediglich die Möglichkeit von deren Wahrnehmung durch die Klägerin und deren Sohn. ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Fürth, Urteil vom 20.01.2021 - 1 C 372/20