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E-Scooter



Abstellen eines E-Scooters nach den Regeln für Fahrräder

"Ein pflichtwidriges Abstellen des E-Scooters liegt aber nicht vor. Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten gemäß § 11 Abs. 5 eKFV nämlich die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend, so dass ein Abstellen auf dem Gehweg im Bereich eines Fahrradständers im vorliegenden ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG München I, Beschluss vom 19.07.2021, Az. 17 S 14062/20
 

Abstellen eines E-Scooters nicht verkehrssicherungswidrig

"aa. Die Art und Weise des Aufstellens der Roller entsprach hinsichtlich der darin konkret geregelten Abstände und Maße den Bestimmungen der SNE 2019. Bei der SNE han- delt es sich, um eine behördliche Erlaubnis der Stadt … für die Beklagte zu 1) öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch nutze......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Bremen, Urteil 15.11.2023 - 1 U 15/23
 

kein Anscheinsbeweis beim Umfallen eines E-Scooters

"Gemessen an diesen Grundsätzen kann im Falle des Umfallens eine E-Scooters nicht im Wege eines Anscheinsbeweises der Rückschluss auf ein unsachgemäßes Abstellen oder sonstiges Verschulden des Abstellenden geschlossen werden (ebenso LG München, Beschluss v. 19.07.2021 - 17 S 14062/20, juris, Rn. 6). ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Berlin-Mitte, Urteil vom 09.05.2023 - 151 C 60/22
 

keine analoge Anwedung der Betriebsgefahr auf E-Scooter

"Entgegen der Ansicht des Klägers kommt auch keine analoge Anwendung des § 7 StVG in Betracht (im Ergebnis ebenso AG Frankfurt, a.a.O., Rn. 19, zitiert nach juris). Nach allgemeiner Ansicht wäre hierfür das Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke bei vergleichbarer Interessenlage Voraussetzung. D......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Berlin-Mitte, Urteil vom 09.05.2023 - 151 C 60/22
 

keine Betriebsgefahr eines E-Scooters

"2. Insbesondere ergibt sich eine Haftung der Beklagten nicht bereits aus Grundsätzen einer verschuldensunabhängigen Halterhaftung. Die E-Roller sind vorliegend als Elektrokleinstfahrzeuge gem. § 1 eKFV [Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung] zu qualifizieren, weil sie u.a. nur eine maximale Geschwindigke......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Bremen, Urteil vom 15.11.2023 - 1 U 15/23
 

keine Betriebsgefahr eines Elektroklkeinstfahrzeuges (E-Scooter)

"Einer Haftung gem. § 7 StVG steht § 8 Nr. 1 StVG entgegen, so dass es auch auf eine Haftungsabwägung gem. § 17StVG nicht ankommt.

Nach § 8 Nr. 1 StvG ist die in § 7 StVG normierte verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung dann ausgeschlossen, wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug ve......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 09.03.2020 - 8 O 272/19
 

keine Gefährdungshaftung eines (unveränderten) zugelassenen E-Scooters

"Gemäß § 8 Nr. 1 StVG gilt die Vorschrift des § 7 StVG nicht, wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, das auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 km/h fahren kann. Der an dem Unfall beteiligte E-Scooter verfügte aber unstreitig über eine Zulassung nach der Elektr......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Berlin-Mitte, Urteil vom 09.05.2023 - 151 C 60/22
 

keine Haftung des Betreibers bei umgefallenem E-Scooter

"ff. Für den Fall, dass die E-Roller bereits gelegen haben sollten, bevor der Kläger gestürzt ist, wofür es jedoch außer einer entsprechenden Vermutung keine objektiven Anhaltspunkte gibt, ergäbe sich kein anderes Ergebnis. In diesem Fall würden die Beklagten ebenfalls keine Verantwortung für den ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Bremen, Urteil 15.11.2023 - 1 U 15/23
 

keine weiterführende Sicherung beim Abstellen eines E-Scooters

"Schließlich stellt auch das Abstellen eines E-Scooters auf dem Gehweg an sich keinen Verstoß gegen eine Verkehrssicherungspflicht dar. Unabhängig davon, dass ein Parkverbot auf dem Gehweg ohnehin nicht den parkenden Verkehr, sondern den ungehinderten Fußgängerverkehr auf dem Gehweg schützt (m.w.N. ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Berlin-Mitte, Urteil vom 09.05.2023 - 151 C 60/22
 

Umfallen belegt kein fehlerhaftes Abstellen eines E-Scooters

"Ferner konnte nicht nachgewiesen werden, dass der E-Scooter unsachgemäß abgestellt war. Allein durch das Umfallen, sofern die Schäden am Klägerfahrzeug überhaupt durch das Beklagtenfahrzeug verursacht wurde, greift jedenfalls kein Anscheinsbeweis für ein unsachgemäßes Abstellen. Ein solcher greif......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG München I, Beschluss vom 19.07.2021, Az. 17 S 14062/20