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Querverkehr



Allgemein: rechts-vor-links gilt prinzipiell nur bei echten Fahrbahnen

"(1) Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO hat an Kreuzungen und Einmündungen die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Dabei muss es sich bei den aufeinanderstoßenden Fahrbahnen um Straßen handeln (vgl. Senatsurteil vom 5. Februar 1974 - VI ZR 195/72, NJW 1974, 949, 950, juris Rn. 9). Die gesetzliche Vorfahrtsreg......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2022 - VI ZR 344/21
 

Anforderung an die Verhaltensweise eines echten Nachzüglers

"Wer im Kreuzungsbereich zunächst aufgehalten worden ist und diesen dann als sog. "Nachzügler" gegenüber dem Querverkehr bevorrechtigt räumen darf, kann nicht blindlings darauf vertrauen, dass er vorgelassen wird (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1993, 258). Vielmehr hat er den Kreuzungsbereich ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - 7 U 22/16
 

Gegner muss beweisen, dass es sich um einen unechten Nachzügler handelte

"Die Klägerin hat aber den Beweis, dass es sich bei der Beklagten zu 2) um einen sog. "unechten Nachzügler" handelte, nicht erbracht."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - 7 U 22/16
 

unechter Nachzügler muss dem Querverkehr Vorrang einräumen

"Zwar hat derjenige, der bei Grün die Haltelinie und die für ihn maßgebliche Ampel passiert hat, dann aber zum Stehen gekommen ist, bevor er die Fluchtlinien der Gehwegkanten passiert hat, nach Umschalten der Ampel dem einsetzenden Querverkehr als sog. "unechter Nachzügler" den Vorrang einzuräumen (v......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - 7 U 22/16