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Fräskante



länger geplante Baustellen müssen zumindest anfangs kontrolliert werden

"Bei der in Frage stehenden Kontrolle von Baustellen ist im vorliegenden Fall insbesondere zu berücksichtigen, dass es sich um eine Baustelle handelte, die bereits am 05.10.2020 mit dem Aufbruch der Fahrbahn begonnen hatte und erst am 25.11.2020 beendet sein sollte. Hier war zu erwarten, dass die Beklagt......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.04.2022 - 11 U 143/21