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Bus



Beweislast für Bestehen von Sonderrechtslage und Signalen liegt beim Sonderrechtsnutzer

"Denn § 20 Abs. 5 StVO erlaubt es nur unter der Voraussetzung einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Anzeige, das ansonsten bestehende Vorrecht anderer Verkehrsteilnehmer im fließenden Verkehr zu „missachten“. Wenn das Vorrecht des Fahrers eines Linienomnibusses aber erst ab der Anzeige gilt, mus......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.11.2021 - 14 U 96/21
 

Beweislast: Busfahrer muss Blinken vor dem Anfahren beweisen

"Ist - wie hier - streitig, ob der Fahrer des Linienomnibusses den Fahrtrichtungsanzeiger überhaupt gesetzt hat, um seine Absicht, in den fließenden Verkehr einzufahren, anzukündigen, dann trifft ihn auch die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme seines Vorrechts tatsäch......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.11.2021 - 14 U 96/21
 

Haftungsabwägung: 25% Betriebsgefahr des am ohne Blinken anfahrenden Busses mit 30 km/h vorbeifahrenden PKW

"c) Bei einer vorzunehmenden Abwägung verbleibt auf Seiten des Klägers eine erhöhte Betriebsgefahr seines Kraftfahrzeuges, die mit 25% zu bemessen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die allgemeine Betriebsgefahr durch besondere Umstände erhöht sein, was bei der Schadensteilung m......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.11.2021 - 14 U 96/21
 

Vorbeifahren am Bus: nur mit sofortiger Reaktionsmöglichkeit

"Zwar durfte der Beklagte zu 1 nach § 20 Abs. 1 StVO an sich vorsichtig an dem noch haltenden Bus vorbeifahren, musste sich dabei jedoch im vorliegenden Einzelfall nach § 3 Abs. 2a StVO so verhalten, dass eine Gefährdung des Klägers ausgeschlossen war. Im Hinblick auf die wahrgenommenen Kinder, die au......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2024 - 7 U 120/22
 

Vorbeifahren an Bussen: 30 km/h erhöhen die Betriebsgefahr

"Dies war vorliegend der Fall. Bereits aus dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 StVO folgt, dass an haltenden Linienomnibussen nur vorsichtig vorbeizufahren ist. Dies intendiert die gesetzgeberische Wertung, welche beinhaltet, dass es sich dabei um ein Fahrmanöver handelt, aus welchem eine abstrakt erhöhte Gef......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.11.2021 - 14 U 96/21
 

Vorbeifahren an Bussen: langsam, maximal 30 km/h

"(2) Dem Kläger kann darüber hinaus auch kein Verstoß gegen § 20 Abs. 1 StVO angelastet werden. Danach ist an haltenden Omnibussen des Linienverkehrs nur vorsichtig vorbeizufahren. Vorsichtiges Vorbeifahren setzt in der Regel eine mäßige Geschwindigkeit voraus, die im Einzelfall, etwa wenn mit dem H......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.11.2021 - 14 U 96/21
 

Vorbeifahrt am Bus: wenn nicht langsam möglich, dann muss gewartet werden

"Der Beklagte zu 1 ist jedoch nicht mit der gebotenen Vorsicht an dem Bus vorbeigefahren, da er nach den insoweit gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bindenden und auch nicht angegriffen Feststellungen des Landgerichts aufgrund der Feststellungen des Sachverständigen und der Angabe des Beklagten zu 1, er sei......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2024 - 7 U 120/22
 

Vorbeifahrt an Bus: querende Kinder möglich

"Der Beklagte zu 1 hatte die aus dem Bus aussteigenden Kinder, zu denen auch der zum Unfallzeitpunkt 12jährige Kläger gehörte, erkannt. Der Beklagte zu 1 hat den Kläger vor der Kollision mit seinem Fahrzeug zwar nach seinen Angaben nicht gesehen. Er hat in seiner persönlichen Anhörung am 16.06.2021 ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2024 - 7 U 120/22
 

Vorrecht des anfahrenden Busses setzt vorherige Umschau und Blinkersetzen voraus

"Erst wenn der Fahrer des Linienbusses sichergestellt hat, dass den Anforderungen des § 10 Satz 2 StVO Genüge getan ist, also der Fahrtrichtungsanzeiger rechtzeitig zuvor gesetzt war und nach Rückschau nicht anzunehmen ist, dass andere Verkehrsteilnehmer mehr als nur mittelstark bremsen müssten, entst......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.11.2021 - 14 U 96/21
 

weit höheres Verschulden des vorbeifahrenden Kfz ggü. querendem Schulkind an Bushaltetelle

"cc) Vor diesem Hintergrund ist die vom Landgericht angenommene Haftungsquote jedenfalls nicht zulasten der Beklagten zu beanstanden. Eine Abwägung der gegenseitigen Verursachungsbeiträge ergibt jedenfalls eine deutlich überwiegende Haftung der Beklagtenseite. <br>
D
ass verkehrswidrige Verhalten ......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2024 - 7 U 120/22