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Ausgleich



Fahrzeugen mit Sonderrechten muss man den Weg freimachen

"b) Das Amtsgericht ist auch im Ergebnis zu Recht von einem Verstoß gegen § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO ausgegangen. Nach dieser Regelung war die Erstbeklagte gegenüber dem Notarzteinsatzfahrzeug der Beklagten, das mit Blaulicht und Einsatzhorn fuhr, verpflichtet, sofort freie Bahn zu schaffen. Dieses Gebot ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 01.07.2011 - 13 S 61/11