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Teuerung



Beleuchtung abgestellter Fahrzeuge

"Nach § 17 Abs. 1, 4 StVO sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, haltende Fahrzeuge aller Art mit einer eigenen Lichtquelle zu beleuchten, wobei es gemäß § 17 Abs. 4 S. 2 StVO innerhalb geschlossener Ortschaften genügt, nur die der Fahrbahn z......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2019, Az. 7 U 38/18