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Höhe



Geschädigter hat Wahlrecht bei Schadenbehebung; Wirtschaftlichkeitspostulat entscheidet aber über Höhe des Anspruchs

"Beschreitet der Geschädigte nicht den Weg des geringsten Aufwands, so entfällt sein Ersatzanspruch allerdings nicht, sondern ist der Höhe nach auf den nach Maßgabe des Wirtschaftlichkeitspostulats erforderlichen niedrigeren Betrag beschränkt (vgl. Senatsurteile vom 5. Februar 2013 - VI ZR 363/11, Ve......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2021 - VI ZR 513/19
 

Kostenpauschale nicht höher als 25 €

"7. Eine über 25 EUR hinausgehende Unkostenpauschale ist nach ständiger, höchstrichterlich gebilligter Rechtsprechung der Kammer nicht geschuldet (vgl. Kammer, zuletzt Urteil vom 15. Februar 2024 - 13 S 28/23 -, Rn. 32, juris m.w.N.; zur Rspr. des Bundesgerichtshofs vgl. BGHZ 169, 263 ff., BGH, Urteil ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2024, Az. 13 S 85/23
 

Preiserhöhungen sind bis zur Erfüllung zu berücksichtigen

"bb) Nach diesen Grundsätzen ist die am 9. Februar 2017 erfolgte Preiserhöhung in der Vergleichswerkstatt bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen. Denn die Beklagten haben den Ersatzanspruch des Klägers nicht vollständig erfüllt. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts haben sie nicht nu......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2021 - VI ZR 513/19
 

RVG-Gebühren: Geschäftsgebühr 1,3 aus berechtigter Schadenhöhe

"Unter Berücksichtigung des Erfolges der Klage berechnen sich die vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 48.592,40 € (Wiederbeschaffungsaufwand: 48.487,40 €, Ummeldekosten: 80,00 € und Unkostenpauschale: 25,00 €). Die Gesamtkosten für die anwaltliche Tätigkeit......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.04.2023 - 11 U 66/22
 

Unkostenpauschale: 20 €

"Die einem Unfallgeschädigten ohne Nachweis höherer Aufwendungen zuzusprechende Auslagenpauschale beträgt nach ständiger Rechtsprechung aller Verkehrssenate des Kammergerichts 20,00 EUR (vgl. Senat, Urteil vom 29.01.2018, 25 U 58/17, KG - 22. Zivilsenat - VersR 2018, 758; KG — 22. Zivilsenat - VersR......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. KG, Urteil vom 20.01.2020, Az. 25 U 156/18
 

Zeitpunkt der Bestimmung der Schadenhöhe: konkret zum Wiederherstellungszeitpunkt; fiktiv: Schluss der mdl. Verhandlung

"aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich die Höhe des Schadensersatzanspruchs in Geld grundsätzlich nach den Wertverhältnissen im Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung; im Rechtsstreit ist, wenn noch nicht vollständig erfüllt ist, der prozessual letztmögliche Be......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2021 - VI ZR 513/19