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Zeitpunkt der Bestimmung der Schadenhöhe: konkret zum Wiederherstellungszeitpunkt; fiktiv: Schluss der mdl. Verhandlung

"aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich die Höhe des Schadensersatzanspruchs in Geld grundsätzlich nach den Wertverhältnissen im Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung; im Rechtsstreit ist, wenn noch nicht vollständig erfüllt ist, der prozessual letztmögliche Be......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2021 - VI ZR 513/19