verkehrsrechtbuch.de (813)

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Vorhaltekosten



Allgemeines: Verweis auf günstigere Werkstatt

"Gleichwohl muss sich der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf diese verweisen lassen (Senatsurteile vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02, BGHZ 15......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2018 - VI ZR 65/18