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Taxi



Abzug Neu für Alt: möglich bei Wertausgleichsvorgehen nach § 251 Abs. 2 S. 1 BGB

"Auch wenn durch die Umrüstung eines Gebrauchtwagens ein zulassungsfähiges Taxi hergestellt werden kann, das dem beschädigten Taxi technisch wie wirtschaftlichfunktional gleichwertig ist, und somit grundsätzlich die Möglichkeit zur Naturalrestitution besteht, kann der Geschädigte gemäß § 251 Abs........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 23.05.2017 - VI ZR 9/17
 

Wiederbeschaffungswert / Schaden ändern sich nicht mit Geschäftsaufgabe

"Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die Beklagten mit ihrem Einwand, der Kläger habe wegen der zwischenzeitlichen Aufgabe seines Taxiunternehmens kein schützenswertes Interesse mehr an einer Umrüstung, grundsätzlich nicht gehört werden können. Wie unter II.1 bere......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 23.05.2017 - VI ZR 9/17