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Handtasche



Abzug Neu für Alt: Gebrauchsgegenstände, hier: nein

"Ein Abzug neu für alt ist bei Gebrauchsgegenständen wie (Alltags-)Kleidung nicht sachgerecht (so auch OLG München, NZV 2016, 270 Rn. 34, beckonline), da hierdurch keine messbare Vermögensmehrung der Klägerin - die ihre Garderobe zudem nach der erstinstanzlichen, insoweit nicht angegriffenen Beweisau......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2023 - 26 U 4/23