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Abzug Neu für Alt: Brille, hier: nein

"a) Hinsichtlich der Brille kann die Klägerin weitere 280,00 € beanspruchen, weil der vorgenommene Abzug neu für alt nicht angezeigt ist. Inwieweit beim Ersatz von Brillen entsprechende Abzüge zu machen sind, ist in der Rechtsprechung umstritten; teilweise wird ein Abzug von weiteren Voraussetzungen ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2023 - 26 U 4/23