"Denn der Sachverständige hat festgestellt, dass sie bereits mit einer Geschwindigkeit von 9 km/h den Unfall hätte vermeiden können, einem Bereich also, der sogar noch über der Schrittgeschwindigkeit von 4 – 7 km/h (siehe OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.03.2010, 1 U 156/09 – juris) liegt." |