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Besitz



Bösgläubigkeit i.S.d. § 851 BGB liegt vor, wenn Versicherer nicht klar nach der Eigentumsstellung fragte

"In diesem Kontext kann die Erklärung des Anspruchstellers, es handele sich um "sein Fahrzeug" - wie sie sich sinngemäß auch im hiesigen anwaltlichen Anspruchsschreiben vom 12.05.-2021 (Anlage K1) findet - keinesfalls mit einer verbindlichen Erklärung zum Eigentum am Fahrzeug gleichgesetzt werden. Ein......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 05.01.2023 - 2 O 6786/21
 

Eigentumsvermutung des mittelbaren Besitzers

"Der Kläger hat das Fahrzeug zwar nach eigenem Vortrag zum Unfallzeitpunkt nicht geführt, war also nicht unmittelbarer Besitzer i.S.d. §§ 1006 Abs. 1 S. 1, 854 Abs. 1 BGB. Die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 gilt gem. Abs. 3 aber auch für den mittelbaren Besitzer i.S.d. § 868 BGB. Als B......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11.06.2021 - 7 U 24/20
 

Halter ist Besitzer

"Dass die Leasingnehmerin wie von § 851 BGB gefordert im Zeitpunkt des Schadensereignisses möglicherweise allerdings nicht selbst unmittelbare Besitzerin des Fahrzeugs war - dies war der Halter -, sondern lediglich mittelbare Besitzerin, steht der Anwendbarkeit der Norm ebenfalls nicht entgegen. Der dor......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 05.01.2023 - 2 O 6786/21
 

§ 1006 Abs. 3 BGB umfasst den mittelbaren und unmittelbaren Besitz

"Dass die Leasingnehmerin wie von § 851 BGB gefordert im Zeitpunkt des Schadensereignisses möglicherweise allerdings nicht selbst unmittelbare Besitzerin des Fahrzeugs war - dies war der Halter -, sondern lediglich mittelbare Besitzerin, steht der Anwendbarkeit der Norm ebenfalls nicht entgegen. Der dor......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 05.01.2023 - 2 O 6786/21