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Gebrauch



Entladen (hier: Öl) ist bei Gebrauch des Fahrzeuges = Kfz-Haftpflichtversicherung

"bb) In folgenden Fällen hat der Senat Schäden, die beim Entladen von Tankfahrzeugen entstanden sind, als "durch den Gebrauch" des Fahrzeugs entstanden angesehen: Beim Entladen von Heizöl trat wegen einer Undichtigkeit des zur Schlauchtrommel des Tanklastwagens führenden Verbindungsschlauchs Öl aus (......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 385/22
 

KFz-Haftpflichtversicherung ist eintrittspflichtig, sobald "Gebrauch" vorliegt; ein "Betrieb" ist nicht notwendig

"Bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist das Interesse versichert, das der Versicherte daran hat, durch den Gebrauch des Fahrzeugs nicht mit Haftpflichtansprüchen belastet zu werden, gleich ob diese auf §§ 7 ff. StVG, §§ 823 ff. BGB oder anderen Haftungsnormen beruhen. Von der Kraftfahrzeugh......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 385/22
 

§ 1006 Abs. 3 BGB umfasst den mittelbaren und unmittelbaren Besitz

"Dass die Leasingnehmerin wie von § 851 BGB gefordert im Zeitpunkt des Schadensereignisses möglicherweise allerdings nicht selbst unmittelbare Besitzerin des Fahrzeugs war - dies war der Halter -, sondern lediglich mittelbare Besitzerin, steht der Anwendbarkeit der Norm ebenfalls nicht entgegen. Der dor......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 05.01.2023 - 2 O 6786/21