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Kaskoversicherung



absolute Fahruntüchtigkeit ist grober Verstoß

"Das Führen eines Fahrzeugs im - wie hier - Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit (d.h.: mit einer BAK von mehr als 1,1 Promille) stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen grundlegende Verhaltensregeln des Straßenverkehrsrechts dar und ist grundsätzlich objektiv und subjektiv als grob fahrlässig ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22
 

Allgemeines: das Angehörigenprivileg aus § 86 VVG

"Danach kann der in § 86 Abs. 1 VVG (bzw. A.2.8 Abs. 1 bis 3, auch i.V.m. Abs. 6 AKB) vorgesehene Rechtsübergang dann nicht geltend gemacht werden, wenn der Schuldner des zum Übergang auf den Versicherer in Betracht kommenden Regressanspruchs - hier: der Beklagte - ein mit ihm in häuslicher Gemeinscha......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22
 

Angehörigenprivileg i.S.d. § 86 VVG

"Danach kann der in § 86 Abs. 1 VVG (bzw. A.2.8 Abs. 1 bis 3, auch i.V.m. Abs. 6 AKB) vorgesehene Rechtsübergang dann nicht geltend gemacht werden, wenn der Schuldner des zum Übergang auf den Versicherer in Betracht kommenden Regressanspruchs - hier: der Beklagte - ein mit ihm in häuslicher Gemeinscha......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22
 

Anspruchsgrundlage des Kaskoversicherers gegen lenkenden Schädiger: § 823 BGB

"Rechtsgrundlage des geltend gemachten Zahlungsanspruchs ist - wie auch die Klägerin in zweiter Instanz richtigerweise klarstellt - der auf sie nach § 86 Abs. 1 VVG übergegangene Anspruch ihrer Versicherungsnehmerin aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 Abs. 1 BGB, ggf. auch nach § 823 Abs. 2 BGB i........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22
 

kein Gesamtschuldverhältnis zwischen Kaskoversicherer und Schädiger

"Auf die vom Landgericht herangezogenen Ausgleichsansprüche unter Gesamtschuldnern (§§ 426 Abs. 1, 426 Abs. 2 iV.m. §§ 823 ff. BGB) kann dagegen vorliegend nicht abgestellt werden. Denn zwischen der Klägerin und dem Beklagten besteht im Verhältnis zur Fahrzeugeigentümerin und Versicherungsnehmerin......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22
 

kein Kausalitätsgegenbeweis bei Arglist

"Die Möglichkeit eines Kausalitätsgegenbeweises steht dem Kläger bei arglistiger Obliegenheitsverletzung nach § 28 Abs. 3 S. 2 VVG i.V.m. Ziff. E.8.2 AKB nicht offen. ht offen. "   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 19.09.2022 - 115 O 21/21
 

keine "prozessuale Erledigung" durch Kaskozahlung während des Rechtsstreits

"Dies ist jedoch nicht der Fall. Denn die Zahlung der Vollkaskoversicherung des Klägers erfüllt nicht den Schadensersatzanspruch gegen die Beklagten. Nur dann wäre insoweit Erledigung eingetreten, wenn der Schuldner oder ein Dritter die geschuldete Summe zahlt und so den eingeklagten Anspruch erfüllt ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Kassel, Urteil vom 08.03.2013 - 5 O 118/12
 

keine mietvertragliche Verjährung, wenn Eigentümer keine Fremdbenutzung gestattete

"Allerdings kann hier von einer "von den Parteien gewollten Einbeziehung" des Beklagten in den Schutzbereich des Kfz-Mietvertrages keine Rede sein. Die Erstreckung der Schutzwirkungen eines Vertrages auf einen Dritten erfordern neben dem auf Seiten des Gläubigers notwendigen Einbeziehungsinteresse (früh......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22
 

Leistungskürzung der Kaskoversicherung auf Null möglich bei alkoholbedingtem Unfall

"Der Umstand, dass die Klägerin den Versicherungsfall alkoholbedingt grob fahrlässig herbeigeführt hat, führt vorliegend dazu, dass ihr Anspruch gegen den Beklagten vollständig entfällt. Unter Berücksichtigung der Schwere des Verschuldens (Ziff. A.2.9.1 AKB i.V.m. § 81 Abs. 2 AKB § 81 Abs. 2 VVG)......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 12.10.2022 - 5 U 22/22
 

Prozessuales bei Kaskoleistung während des Prozesses

"Denn ein erledigendes Ereignis durch eine Zahlung liegt nur vor, wenn eine ursprünglich zulässige und begründete Klage durch ein erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit unzulässig oder unbegründet geworden ist. Dies ist jedoch nicht der Fall. Denn die Zahlung der Vollkaskoversicherung des Kl......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Kassel, Urteil vom 08.03.2013 - 5 O 118/12
 

Regress des Kaskoschadens bei Mehrheit von Verursachern

"Hinsichtlich des Kaskoschadens, der am vom Zeugen V. geführten und bei der Klägerin versicherten Fahrzeug entstanden ist, findet nur eine Inanspruchnahme im Verhältnis Geschädigter zu einem Schädiger statt. Der Geschädigte und der Schädiger sowie die jeweilige Kasko- und Haftpflichtversicherung si......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 11.07.2024 - 8 O 7/22
 

Regressverzicht gilt in der Regel nicht bei grober Fahrlässigkeitfa

"Die Klausel A.2.8 AKB enthält in ihren Absätzen 1 bis 3 einen beschränkten Regressverzicht für die darin genannten Personen (die dadurch nicht zu Mitversicherten werden; vgl. erneut: Maier, in: Stiefel/Maier, a.a.O., A.2 AKB Rn. 878, 893; Koch, in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl., A.2 Rn. 338 ff.). Fähr......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22
 

Verlassen des Unfallortes und Aufklärungspflichtverletzung: arglistige Obliegenheitsverletzungen gegenüber Kaskoversicherer

"Die Beklagte ist jedoch gem. Ziff. E.1.3 AKB i.V.m. E.8.1 AKB vollständig leistungsfrei geworden, weil der Kläger die ihm gegenüber der Beklagten obliegenden Aufklärungsobliegenheiten durch wahrheitswidrige Angaben zum Hergang des Schadensfalls sowie dadurch verletzt hat, dass er sich nach dem Unfall......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 19.09.2022 - 115 O 21/21
 

Versicherungsbedingungen zum Regressverzicht ggü. Angehörigen von Mietern können abschließend sein

"Im Streitfall liegen die Voraussetzungen für eine Anwendung des Angehörigenprivilegs auf die dort gegebene personelle Konstellation nicht vor. Der Beklagte lebte zum Schadenszeitpunkt weder mit der Versicherungsnehmerin - einem gewerblichen Autovermieter in Form einer Kapitalgesellschaft - noch mit ein......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22