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Versicherungsrecht



absolute Fahruntüchtigkeit ist grober Verstoß

"Das Führen eines Fahrzeugs im - wie hier - Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit (d.h.: mit einer BAK von mehr als 1,1 Promille) stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen grundlegende Verhaltensregeln des Straßenverkehrsrechts dar und ist grundsätzlich objektiv und subjektiv als grob fahrlässig ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22
 

Alkohol, grobe Fahrlässigkeit und subjektives Element: hier ja

"3) Auch die subjektiven Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit liegen beim Kläger vor. Die Annahme grober Fahrlässigkeit setzt auf der subjektiven Seite voraus, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein auch subjektiv unentschuldbares Verhalten in hohem Maße außer Acht gelassen worden ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. KG, Beschluss vom 03.05.2022 - 6 U 39/21
 

alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit: grob fahrlässig

"Das Führen eines Fahrzeugs im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit (d.h.: mit einer BAK von mehr als 1,1 ‰) stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen grundlegende Verhaltensregeln des Straßenverkehrsrechts dar und ist grundsätzlich objektiv und subjektiv als grob fahrlässig anzusehen (BGH, Ur......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 12.10.2022 - 5 U 22/22
 

Allgemeines: das Angehörigenprivileg aus § 86 VVG

"Danach kann der in § 86 Abs. 1 VVG (bzw. A.2.8 Abs. 1 bis 3, auch i.V.m. Abs. 6 AKB) vorgesehene Rechtsübergang dann nicht geltend gemacht werden, wenn der Schuldner des zum Übergang auf den Versicherer in Betracht kommenden Regressanspruchs - hier: der Beklagte - ein mit ihm in häuslicher Gemeinscha......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22
 

Angehörigenprivileg i.S.d. § 86 VVG

"Danach kann der in § 86 Abs. 1 VVG (bzw. A.2.8 Abs. 1 bis 3, auch i.V.m. Abs. 6 AKB) vorgesehene Rechtsübergang dann nicht geltend gemacht werden, wenn der Schuldner des zum Übergang auf den Versicherer in Betracht kommenden Regressanspruchs - hier: der Beklagte - ein mit ihm in häuslicher Gemeinscha......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22
 

Anscheinsbeweis, Anbeweis und Erschütterung / Entkräftung der alkoholbedingten Unfallverursachung

"Während allerdings - wie bereits dargelegt - in Fällen absoluter Fahruntüchtigkeit ein Anscheinsbeweis für die vom Versicherer zu beweisende Ursächlichkeit der Alkoholisierung für den Versicherungsfall spricht, muss der Versicherer in Fällen relativer Fahruntüchtigkeit alkoholtypische Ausfallersc......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 12.10.2022 - 5 U 22/22
 

Anspruchsgrundlage des Kaskoversicherers gegen lenkenden Schädiger: § 823 BGB

"Rechtsgrundlage des geltend gemachten Zahlungsanspruchs ist - wie auch die Klägerin in zweiter Instanz richtigerweise klarstellt - der auf sie nach § 86 Abs. 1 VVG übergegangene Anspruch ihrer Versicherungsnehmerin aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 Abs. 1 BGB, ggf. auch nach § 823 Abs. 2 BGB i........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22
 

Aufgabe des Sachverständigen bei Restwertermittlung

"Im Rahmen des Gutachtenauftrags oblag es der Beklagten unter anderem, den Restwert des beschädigten Fahrzeugs zu ermitteln. Es ist höchstrichterlich anerkannt, dass die Ermittlung des Restwerts, also des Betrages, den der Geschädigte im Rahmen der Ersatzbeschaffung nach § 249 BGB bei einem seriösen ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.01.2021 - 8 U 89/17
 

Beweis für eine Unfallmanipulation

"Der Beweis der Unfallmanipulation ist regelmäßig durch den Nachweis einer ungewöhnlichen Häufung typischer Umstände geführt, wenn diese in ihrem Zusammenwirken vernünftigerweise nur den Schluss zulassen, der geschädigte Anspruchsteller habe in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt (vgl........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2023 - 7 U 96/22
 

Beweislast des Versicherers bzgl. einer Unfallmanipulation

"Ist der Schadensfall, wie es die Beklagte geltend macht, „gestellt“, so scheidet ein Schadensersatzanspruch des Klägers wegen Einwilligung in die Rechtsgutverletzung aus (BGH DAR 1990, 224; OLG Hamm ZfSch 2004, 68). Der Geschädigte muss zunächst den äußeren Tatbestand der Rechtsgutverletzung bew......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil v. 15.02.2024 – 2 O 4326/22
 

Beweislast des § 827 BGB beim Versicherten

"2) Dem Kläger gelingt hier der Nachweis nicht, dass er sich bei Antritt der Fahrt in fahruntüchtigem Zustand in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befunden hat. Diesen Nachweis hat bei Anwendung des § 81 VVG der Versicherungsnehmer zu ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. KG, Beschluss vom 03.05.2022 - 6 U 39/21
 

Beweislast für alkoholbedingte Fahrfehler bei relativer Fahruntüchtigkeit

"Demgegenüber muss der Versicherer in den Fällen relativer Fahruntüchtigkeit alkoholtypische Fahrfehler oder sonstige Ausfallerscheinungen beweisen, die den Schluss auf die alkoholbedingte Herbeiführung des Versicherungsfalls rechtfertigen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1990 - IV ZR 13/90 - VersR 1991, ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 12.10.2022 - 5 U 22/22
 

Bösgläubigkeit i.S.d. § 851 BGB liegt vor, wenn Versicherer nicht klar nach der Eigentumsstellung fragte

"In diesem Kontext kann die Erklärung des Anspruchstellers, es handele sich um "sein Fahrzeug" - wie sie sich sinngemäß auch im hiesigen anwaltlichen Anspruchsschreiben vom 12.05.-2021 (Anlage K1) findet - keinesfalls mit einer verbindlichen Erklärung zum Eigentum am Fahrzeug gleichgesetzt werden. Ein......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 05.01.2023 - 2 O 6786/21
 

Direktaspruch gegen Kfz-Haftpflichtversicherer

"1. Aufgrund der Verursachung des Verkehrsunfalls durch das bei der Beklagten versicherte Kraftfahrzeug steht der Klägerin grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der für die Reparatur ihres Fahrzeugs erforderlichen Aufwendungen nach § 7 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 BGB zu, so dass auch ein Direktanspruch......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 253/22
 

Entladen (hier: Öl) ist bei Gebrauch des Fahrzeuges = Kfz-Haftpflichtversicherung

"bb) In folgenden Fällen hat der Senat Schäden, die beim Entladen von Tankfahrzeugen entstanden sind, als "durch den Gebrauch" des Fahrzeugs entstanden angesehen: Beim Entladen von Heizöl trat wegen einer Undichtigkeit des zur Schlauchtrommel des Tanklastwagens führenden Verbindungsschlauchs Öl aus (......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 385/22
 

Erkundigungspflicht des Versicherers bei Versicherungsnehmer und Mitversicherten

"a) Einen nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherer trifft die Pflicht, sich bei seinem Versicherungsnehmer und etwaigen unfallbeteiligten Mitversicherten zu erkundigen, ob der Vortrag des Geschädigten zum Unfallgeschehen zutrifft, bevor er sich zum klägerischen Vorbringen ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil v. 15.02.2024 – 2 O 4326/22
 

falsche Restwertermittlung des Gutachters

"Der Beklagte hat das Gutachten vom 28.07.2003 nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt. Dies steht im Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichtes fest. Bei korrekter und fehlerfreier Vorgehensweise hätte der Beklagte in seinem Gutachten vom 28.07.2003 einen Restwert ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Erfurt, Urteil vom 26.11.2010, Az. 10 O 1669/08
 

Gebrauch des Fahrzeuges ist weiter als Betrieb

"Der Begriff "Gebrauch des Fahrzeugs" in § 1 PflVG (vgl. auch § 2 Abs. 1 KfzPflVV) schließt den "Betrieb eines Kraftfahrzeugs" im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG ein, geht aber noch darüber hinaus (vgl. Senatsurteile vom 8. Dezember 2015 - VI ZR 139/15, BGHZ 208, 140 Rn. 23; vom 26. Juni 1979 - VI ZR 122/7......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 385/22
 

Gesamtschuldnerausgleich setzt voraus, dass regressierender Leistender auch leistungspflichtig wag

"Zutreffend geht das Landgericht im Ausgangspunkt davon aus, dass der Gesamtschuldnerausgleichsanspruch nach §§ 426, 840 Abs. 1 BGB zunächst einen eigenen Anspruch der Geschädigten gegen die Beklagte voraussetzt. Nur wenn ein solcher Anspruch besteht und ein Gesamtschuldverhältnis im Sinne des § 840......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Köln, Urteil vom 27.08.2024 - 3 U 81/23
 

Geschädigter muss nicht abwarten mit Schadenabarbeitung

"Der Geschädigte ist dabei nicht gehalten abzuwarten, um dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs Gelegenheit zu geben, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote zu übermitteln (BGH, Urteil vom 25. ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil v. 15.02.2024 – 2 O 4326/22
 

grobe Fahrlässigkeit bei absoluter Fahruntüchtigkeit

"Das Führen eines Kraftfahrzeuges in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand gehört zu den schwersten Verkehrsverstößen. Wer sich in absolut fahruntüchtigem Zustand an das Steuer eines Kraftfahrzeuges setzt, handelt grundsätzlich grob fahrlässig (BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10 -, BGHZ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. KG, Beschluss vom 03.05.2022 - 6 U 39/21
 

grobe Fahrlässigkeit kann vorverlagert (bei Trinkbeginn oder im Trinkverlauf) vorliegen

"Selbst wenn der Fahrer im Unfallzeitpunkt schuldunfähig gewesen sein sollte, kann er den Versicherungsfall durch ein zeitlich früheres Verhalten grob fahrlässig herbeigeführt haben, als er sich noch in schuldfähigem Zustand befand. Da die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 81 Abs. 2 VVG ledi......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. KG, Beschluss vom 03.05.2022 - 6 U 39/21
 

Gutachter müssen komplett fehlerhafte Restwertangebote auffallen, OLG Zweibrücken

"Zwar hat die Beklagte nach eigenem Bekunden im Rahmen der Restwertermittlung drei Angebote als Schätzgrundlage eingeholt und damit grundsätzlich den Vorgaben der Rechtsprechung für die ordnungsgemäße Ermittlung des Restwerts genüge getan (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2009, NJW 2009, 1265 f.). Unter B......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.01.2021 - 8 U 89/17
 

hier: keine Erschütterung des Verdachts des alkoholbedingten Fahrfehlers

"Gründe, die die Überzeugung von einem alkoholbedingten Fahrfehler der Klägerin erschüttern könnten, liegen bei sachgerechter Beurteilung aller Umstände des vorliegenden Falles nicht vor. Hinweise auf unfallursächliche technische Mängel waren weder behauptet noch ersichtlich. Die allgemeine Mögli......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 12.10.2022 - 5 U 22/22
 

In Höhe des Selbstbehaltes besteht kein Anspruch gegen den Kaskoversicherer

"Die Klage ist bereits in Höhe eines Betrages von 350,00 € unschlüssig, da der Kläger vorliegend einen Vollkaskoschaden geltend macht. Insoweit ist gem. Ziff. A.2.15 AKB nicht lediglich die im Rahmen der Teilkaskoversicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe 150,00 €, sondern viel......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 19.09.2022 - 115 O 21/21
 

Indizien einer Unfallmanipulation

"Auffällig ist allerdings zunächst, dass die Unfallbeteiligten miteinander bekannt sind und dass es sich um einen Unfall mit eindeutiger Haftungslage und ohne Verletzungsrisiko handelt, zu dem die Polizei nicht hinzugezogen worden ist. Ebenso als typisch für ein manipuliertes Unfallgeschehen gilt, dass......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2023 - 7 U 96/22
 

kein Gesamtschuldverhältnis zwischen Kaskoversicherer und Schädiger

"Auf die vom Landgericht herangezogenen Ausgleichsansprüche unter Gesamtschuldnern (§§ 426 Abs. 1, 426 Abs. 2 iV.m. §§ 823 ff. BGB) kann dagegen vorliegend nicht abgestellt werden. Denn zwischen der Klägerin und dem Beklagten besteht im Verhältnis zur Fahrzeugeigentümerin und Versicherungsnehmerin......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22
 

kein Kausalitätsgegenbeweis bei Arglist

"Die Möglichkeit eines Kausalitätsgegenbeweises steht dem Kläger bei arglistiger Obliegenheitsverletzung nach § 28 Abs. 3 S. 2 VVG i.V.m. Ziff. E.8.2 AKB nicht offen. ht offen. "   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 19.09.2022 - 115 O 21/21
 

keine "prozessuale Erledigung" durch Kaskozahlung während des Rechtsstreits

"Dies ist jedoch nicht der Fall. Denn die Zahlung der Vollkaskoversicherung des Klägers erfüllt nicht den Schadensersatzanspruch gegen die Beklagten. Nur dann wäre insoweit Erledigung eingetreten, wenn der Schuldner oder ein Dritter die geschuldete Summe zahlt und so den eingeklagten Anspruch erfüllt ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Kassel, Urteil vom 08.03.2013 - 5 O 118/12
 

keine mietvertragliche Verjährung, wenn Eigentümer keine Fremdbenutzung gestattete

"Allerdings kann hier von einer "von den Parteien gewollten Einbeziehung" des Beklagten in den Schutzbereich des Kfz-Mietvertrages keine Rede sein. Die Erstreckung der Schutzwirkungen eines Vertrages auf einen Dritten erfordern neben dem auf Seiten des Gläubigers notwendigen Einbeziehungsinteresse (früh......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22
 

KFz-Haftpflichtversicherung ist eintrittspflichtig, sobald "Gebrauch" vorliegt; ein "Betrieb" ist nicht notwendig

"Bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist das Interesse versichert, das der Versicherte daran hat, durch den Gebrauch des Fahrzeugs nicht mit Haftpflichtansprüchen belastet zu werden, gleich ob diese auf §§ 7 ff. StVG, §§ 823 ff. BGB oder anderen Haftungsnormen beruhen. Von der Kraftfahrzeugh......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 385/22
 


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