"Hiernach muss ein Fahrer stets so viel Abstand zu seinem Vordermann halten, dass er auch dann noch halten kann, wenn der Vordermann plötzlich bremst.
§ 4 StVO soll in erster Linie Auffahrunfällen entgegenwirken, bezweckt aber auch, die Übersicht des Fahrzeugsführers über die Fahrbahn zu ......." [vollständiges Zitat anzeigen]
"Hiernach muss ein Fahrer stets so viel Abstand zu seinem Vordermann halten, dass er auch dann noch halten kann, wenn der Vordermann plötzlich bremst.
§ 4 StVO soll in erster Linie Auffahrunfällen entgegenwirken, bezweckt aber auch, die Übersicht des Fahrzeugsführers über die Fahrbahn zu verbessern sowie ihm eine ausreichende Reaktionszeit gegenüber Gefahren zu ermöglichen, weswegen der Schutzbereich nicht auf den Vorausfahrenden bzw. (Abs. 1. S. 2) den Hinterherfahrenden beschränkt ist, sondern z.B. auch den Gegenverkehr, Überholer oder Fußgänger umfasst (König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 4 StVO, Rn. 4)."
vgl. LG Münster, Urteil vom 11.07.2024 - 8 O 7/22
Schutzbereich erfasst Dritte in Schutzbereich des Haftpflichtgutachtens
"Einen vertraglichen Schadensersatzanspruch kann die Klägerin geltend machen, obwohl sie nicht Vertragspartner des Beklagten gewesen ist. Mit der Erstellung des Gutachtens vom 28.07.2003 war der Beklagte seinerzeit vom … beauftragt worden. Es war allerdings völlig klar, dass es um ein Gutachten zwecks......." [vollständiges Zitat anzeigen]
"Einen vertraglichen Schadensersatzanspruch kann die Klägerin geltend machen, obwohl sie nicht Vertragspartner des Beklagten gewesen ist. Mit der Erstellung des Gutachtens vom 28.07.2003 war der Beklagte seinerzeit vom … beauftragt worden. Es war allerdings völlig klar, dass es um ein Gutachten zwecks Regulierung eines Haftpflichtschadens ging. Das Gutachten wurde also mit dem Ziel erstellt, dass der … als Geschädigter des Verkehrsunfalls auf der einen Seite und die Klägerin als Haftpflichtversicherung des Schädigers auf der anderen Seite mit Hilfe dieses Gutachten die Schadensregulierung vornehmen können. Damit wurde die Klägerin in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen."
vgl. LG Erfurt, Urteil vom 26.11.2010, Az. 10 O 1669/08
Versicherer in Schutzbereich eines Schadensgutachtens
"1. Im Ansatz zutreffend ist das Erstgericht davon ausgegangen, dass die Klägerin in den Schutzbereich des zwischen der Beklagten und dem Geschädigten abgeschlossenen Werkvertrages über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens einbezogen ist und Schadensersatz beanspruchen kann, wenn die Beklagte ve......." [vollständiges Zitat anzeigen]
"1. Im Ansatz zutreffend ist das Erstgericht davon ausgegangen, dass die Klägerin in den Schutzbereich des zwischen der Beklagten und dem Geschädigten abgeschlossenen Werkvertrages über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens einbezogen ist und Schadensersatz beanspruchen kann, wenn die Beklagte vertragliche Pflichten verletzt hat, die auch zu Gunsten der Klägerin bestehen. Dies entspricht auch der einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung (BGH, st. Rspr.; vgl. Urteil vom 13.01.2009 - VI ZR 205/08, VersR 2009, 413 m.w.N.; Saarl. OLG, Schaden-Praxis 2015, 49; OLG Köln, VersR 2004, 1145)."
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 18.03.2016 - 13 S 171/15