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Unfallersatztarif



Mietwagen: Unfallersatztarif kann erstattungsfähig sein; es kommt drauf an....

"Nach der Rechtsprechung des BGH verstößt der Geschädigte noch nicht allein deshalb gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, weil er ein Kfz zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber dem Normaltarif teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation allgemei......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2018 - 2-16 S 218/17
 

Schätzung von Mietwagenkosten: Fraunhofer-Liste evtl. ungeeignet !?

"b) Das Gericht übt das ihm zustehende Ermessen nunmehr dahingehend aus, dass es die Fraunhofer-Liste nicht mehr als Schätzgrundlage heranzieht. Die Klägerin hat unwidersprochen vorgetragen, dass ihr zumindest seit der Ausgabe des Jahres 2021 Erhebungsmethoden zugrunde liegen, die erhebliche Zweifel da......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Bonn, Urteil vom 22.09.2023 - 1 O 36/23
 

Unfallersatztarif kann über Normaltarif liegen

"Auf die so ermittelten Mietwagenkosten war vorliegend ein pauschaler Aufschlag zur Bemessung des durchschnittlichen Werts der Mehrleistungen bei der Vermietung von Unfallersatzfahrzeugen im Vergleich zur "normalen" Autovermietung vorzunehmen (§ 287 ZPO).

Nach der Rechtsprechung des Bundesgeri......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Krefeld, Urteil vom 18.09.2024 - 3 C 108/14
 

Unfallersatztarif: 20% über Normaltarif

"Das Gericht hält vorliegend einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif in Höhe von 20 % für gerechtfertigt, um die Besonderheiten der Kosten und Risiken des Unfallersatzfahrzeuggeschäfts im Vergleich zur "normalen" Autovermietung angemessen zu berücksichtigen. Dieser Prozentsatz bewegt sich im M......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Krefeld, Urteil vom 18.09.2024 - 3 C 108/14
 

UPE-Tarif (hier: 20% Aufschlag) gerechtfertigt bei Sonderleistungen

"Es erscheint vorliegend gerechtfertigt, einen Aufschlag von 20% für unfallbedingte Zusatzleistungen anzusetzen. Die Klägerin hat vorgetragen, dass sie den Mietzins des Geschädigten vorfinanziert habe. Auch sei die voraussichtliche Mietzeit offen geblieben. Es seien dem Geschädigten gegenüber keine V......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2010 - 47 C 2747/10