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Winterreifen



Mehrkosten für Winterreifen bei Bedarf erstattungsfähig

"Ersatzfähig sind die Mehrkosten für Winterreifen, da diese als Sonderleistungen von den Autovermietern üblicherweise nur gegen Zuschlag erbracht werden (vgl. BGH VersR 2013, 713; OLG Köln, Urteil vom 22.03.2011, 3 U 47/10; OLG Stuttgart, Urt. v. 18.08.2011 - 7 U 109/11, beide zitiert nach Juris). In ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Krefeld, Urteil vom 18.09.2024 - 3 C 108/14
 

Mietwagenpositionen: Zuschlag für Winterreifen sind erstattungsfähig

"Als Nebenkosten ist die Ausstattung des Mietwagens mit Winterreifen zu berücksichtigen. Diese Position ist ausweislich des Formulars "Fragebogen/Kundeninformation" (Anlage K10, Bl. 24 d.A.) vereinbart, da unter der Überschrift "Folgende Nebenkosten (...) fallen während der Mietzeit an" das Feld "Winte......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2018 - 2-16 S 218/17
 

Mietwagenpositionen: Zuschlag für Winterreifen sind erstattungsfähig

"4. Die Zusatzkosten für ein Navigationsgerät sind zu erstatten, nachdem diese ausweislich der Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage neben dem Grundmietzins anfallen. Dabei ist es ausreichend, wenn das verunfallte Fahrzeug mit einem solchen System ausgestattet war; der Geschädigte braucht sich ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Bonn, Urteil vom 22.09.2023 - 1 O 36/23
 

Mietwagenpositionen: Zuschlag für Winterreifen sind erstattungsfähig

"c) Die zusätzlich geltend gemachten Kosten für Winterreifen sind zu erstatten. Unstreitig war das angemietete Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet. Auf weiteres kommt es nicht an, da die Kosten für eine Ausstattung eines Mietwagens mit Winterreifen in den in der Schwacke-Liste genannten Preisen nich......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.09.2011 - 2 S 185/11