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Nachbesichtigung



Nachbesichtigungsansprich, wenn nachvollziehbarer Grund und nicht unzumutbar

"Zwischen dem Kläger und dem Haftpflichtversicherer des Beklagten bestand nach § 3 PflVG ein gesetzliches Schuldverhältnis. Das Gesetz gibt dem Geschädigten aufGrund eines gesetzlich angeordneten Schuldbeitritts inder Person des Versicherers einen weiteren Schuldnerfür seinen deliktischen Schadenser......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 11.08.1983, VI ZR 251/81; ohne Nachbesichtigung: Prozessrisiko des Geschädigten