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Verkehrszeichen / Beschilderung



60% Eigenverschulden bei Überfahren einer Fahrbahnbegrenzung im (verkehrssicherungswidrig beschildertem) Baustellenbereich

"Die Klägerin muss sich jedoch nach § 254 Abs. 1 BGB die durch ein Mitverschulden ihrer Fahrerin erhöhte Betriebsgefahr des Klägerfahrzeugs entgegenhalten lassen (vgl. Staudinger/Schiemann, (2017) BGB § 254 Rn. 112, 116). Diese führt zu einer Mithaftung der Klägerin von 60%. r>
1.
Die Fahre......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 08.06.2017 - 2 S 5570/15
 

Abzug Neu für Alt (hier ja): Befestigungsmast eines Verkehrszeichens

"Der Sachverständige P. hat in seinem Gutachten dargelegt, dass es sich bei dem beschädigten Wegweiser um ein vertikales Verkehrszeichen in Form eines Tabellenwegweisers in kompakter Bauform gemäß Z 434-50 StVO, einen Stahlmast mit Fußplatte und vier Befestigungsschrauben samt Betonfundament handelt........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Rheinbach, Urteil vom 13.04.2016 - 26 C 24/15
 

Abzug Neu für Alt (hier ja): Betonfundament des Mastes eines Verkehrszeichens (70 Jahre Lebenserwartung)

"Der Sachverständige P. hat in seinem Gutachten dargelegt, dass es sich bei dem beschädigten Wegweiser um ein vertikales Verkehrszeichen in Form eines Tabellenwegweisers in kompakter Bauform gemäß Z 434-50 StVO, einen Stahlmast mit Fußplatte und vier Befestigungsschrauben samt Betonfundament handelt........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Rheinbach, Urteil vom 13.04.2016 - 26 C 24/15
 

Abzug Neu für Alt (ja): Verkehrsschilder sind nämlich gemäß § 45 Abs. 5 StVO zu warten

"Soweit der Kläger noch ausgeführt hat, dass ein Abzug neufüralt vorliegend nicht vorzunehmen sei, weil kein Gebrauchtmarkt für Verkehrsschilder existiere, so ist dies vor dem Hintergrund der oben stehenden Ausführungen nicht relevant. Entscheidend ist vorliegend nicht ob ein Gebrauchtmarkt existiert......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Rheinbach, Urteil vom 13.04.2016 - 26 C 24/15
 

Abzug Neu für Alt (ja): Verkehrszeichen selbst (insb. Schilderfolie)

"Der Sachverständige P. hat in seinem Gutachten dargelegt, dass es sich bei dem beschädigten Wegweiser um ein vertikales Verkehrszeichen in Form eines Tabellenwegweisers in kompakter Bauform gemäß Z 434-50 StVO, einen Stahlmast mit Fußplatte und vier Befestigungsschrauben samt Betonfundament handelt........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Rheinbach, Urteil vom 13.04.2016 - 26 C 24/15
 

Allgemeine Straßenkontrollen sind keine Baustellenkontrollen

"cc) Die Beklagte kann sich nicht damit entlasten, dass sie die allgemeinen, turnusmäßig durchzuführenden Straßenkontrollen hat durchführen lassen. Diese beziehen sich zum einen lediglich auf den Zustand der Straßen und erstrecken sich nicht auf die Frage, ob beauftragte Firmen ihrer Pflicht zur Abs......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.04.2022 - 11 U 143/21
 

Anscheinsbeweis zwischen Falschbeschilderung und Unfall

"3. Dass die Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten für den Schaden am Klägerfahrzeug ursächlich geworden ist, folgt bereits aus den Grundsätzen des Anscheinsbeweises. r>
In
der Rechtsprechung des BGH ist anerkannt, dass bei der Verletzung von Schutzgesetzen sowie von Unfallverhütu......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 08.06.2017 - 2 S 5570/15
 

Beschilderungen im Baustellenbereich

"Die Beklagte hat im Unfallbereich, der unstreitig als Baustellenausfahrt diente, zwar das nach der Anordnung S. 5 o. Punkt 2 vorgeschriebene Verkehrszeichen 209 ("Rechts"), sowie das alternativ zulässige/gebotene Zeichen 205 ("Vorfahrt gewähren") angebracht. Beide Zeichen waren aber an der falschen Ste......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 08.06.2017 - 2 S 5570/15
 

fehlerhafte Beschilderung ist Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht

"cc) Mit der vorstehend beschriebenen fehlerhaften Beschilderung hat die Beklagte die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt.

Durch die falsche Positionierung der beiden Schilder/Pfosten bestand die konkrete Gefahr, dass links neben bzw. parallel zur "Baustellenstraße" herannahender......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 08.06.2017 - 2 S 5570/15
 

Haftunverteilung: Verkehrssicherungspflicht in Baustelle (Haftung: 40%) zu Überfahren einer Fahrbahnmarkierung

"Die hier durch die unzureichende Beschilderung der Beklagten geschaffene Verkehrslage war für die Fahrerin des Klägerfahrzeugs unklar, was eine Schadenteilung rechtfertigt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.11.1975 – 10 U 28/75, VersR 1976, 668). Dabei ist zu sehen, dass die fehlerhaft und damit irre......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 08.06.2017 - 2 S 5570/15
 

Kenntnis des Alters einer Sache ist für Schadenberechnung notwendig

"Soweit die Beklagte nach Abschluss der Beweiserhebung erstmals Nichtwissen bestritten hat, dass die Aufstellung des streitgegenständlichen Schildes ca. im Jahr 1994 erfolgt sei, so ist der Beklagten insoweit Recht zu geben als aufgrund des Bestreitens nunmehr keine Anknüpfungstatsachen mehr gegeben war......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Rheinbach, Urteil vom 13.04.2016 - 26 C 24/15
 

Verkehrssicherung auf Straßen ist nach § 823 BGB zu bewerten

"Die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen ist nach § 823 BGB und nicht nach Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB zu beurteilen (BGH, Urteil vom 09.11.1967 - III ZR 98/67, NJW 1968, 443). Die Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers (§ 823 BGB) besteht zudem grundsätzlich neb......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 08.06.2017 - 2 S 5570/15
 

Vorschriftszeichen 220

"Denn entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts verstieß die Beklagte zu 1 gegen das durch das Vorschriftszeichen 220 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 StVO angeordnete Gebot. Das Vorschriftszeichen 220 gebietet, dass die Einbahnstraße nur in vorgeschriebener Fahrtrichtung befahren werden darf. In der ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2023 - VI ZR 287/22