verkehrsrechtbuch.de (813)

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Unverhältnismäßigkeit



Wiederbeschaffungswert eines Taxis

"3. Nach diesen Grundsätzen wären die auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu zahlenden Mehrkosten für ein Fahrzeug mit Taxiausrüstung gegenüber einem vergleichbaren Fahrzeug ohne Taxiausrüstung ohne weiteres vom Wiederbeschaffungswert umfasst und damit ersatzfähig. Nichts anderes kann gelten, wenn - wie hi......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 23.05.2017 - VI ZR 9/17