verkehrsrechtbuch.de (813)

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nein



keine Vorfahrtsverletzung, wenn nur leichtes Bremsen notwendig

"Da somit eine leichte, wenn auch durchgängige Angleichungsbremsung als Reaktion auf das Einfahren des Beklagten zu 2) auf die Vorfahrtstraße reichte, fällt dem Beklagten zu 2) zwar keine Vorfahrtsverletzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 2 StVO zur Last, weil sich die hierfür erforderliche wesentliche......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2023 - 7 U 112/22