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Rechtsfahrgebot



bevorrechtigter Linksabbieger muss Bogen fahren

"Zwar dient das Rechtsfahrgebot gemäß § 2 Abs. 2 StVO – entsprechend den zutreffenden Ausführungen der Beklagten – nicht dem Schutz des Querverkehrs. Jedoch folgt aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß § 1 Abs. 2 StVO, dass auch der vorfahrtsberechtigte Linksabbieger einen weiten Linksbogen......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Grevenbroich, Urteil vom 08.01.2015, Az. 16 C 239/12