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Einbiegen in Waldweg kann Pflichten nach § 9 Abs. 5 StVO erfordern

"Bei einem Wald- oder Feldweg handelt es sich zwar nicht um ein "Grundstück" im Sinne des § 9 Abs. 5 StVO, es gelten jedoch, abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, ähnlich verschärfte Pflichten. Im Grundsatz gilt, dass, je weniger erkennbar das Abbiegeziel im Fahrverkehr ist, um so s......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.04.2024 - 7 U 83/22