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Blinken / Fahrtrichtungsanzeiger
Prozessrecht



keine zwingenden Rückschlüsse aus späteren Feststellungen

"Auch nach erneuter Beweisaufnahme lässt sich ein Verstoß des Motorradfahrers insoweit nicht feststellen. Der Umstand, dass der Blinker bei Eintreffen der Polizei gesetzt war, begründet isoliert keinen Beweis, dass er auch rechtzeitig vor dem Abbiegen gesetzt worden ist (OLG Hamm Urt. v. 2.3.2012 - 9 U......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2024 - 7 U 74/23
 





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