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Schadensersatz bei vorgeschädigtem Fahrzeug: in der Regel wohl "richtige" Reparatur mit Neuteilen und Abzug Neu für Alt

"bb) Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Erstgericht erkannt, dass der Kläger nach Maßgabe dieser Grundsätze nicht verlangen kann so gestellt zu werden, wie er mit einem völlig unbeschädigten Fahrzeug stünde. Nach der Differenzhypothese kann er vielmehr nur verlangen, so gestellt zu werden, wie er v......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 02.05.2014 - 13 S 198/13