verkehrsrechtbuch.de (813)

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Anscheinsbeweis
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Anscheinsbeweis gegen den Öffner der Tür

"a) Bei der Abwägung ist zu Lasten der Beklagten ein schuldhafter Verstoß des Beklagten Ziff. 1 gegen § 14 Abs. 1 StVO zu berücksichtigen. Kommt es - wie hier - in unmittelbarem örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigen (§ 14 Abs. 1 StVO) zu einem Verkehrsunfall, spricht d......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.2006 - 3 O 390/05