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Unabwendbarkeit
Beweis



Überschreitung der Richtgeschwindigkeit steht Unabwendbarkeit nicht per se entgegen

"Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen durch einen in einen Unfall verwickelten Fahrzeugführer schließt zwar die Berufung auf die Unabwendbarkeit nicht grundsätzlich aus. Der Unabwendbarkeitsnachweis nach § 17 Abs. 3 StVG wäre dann geführt, wenn der Kläger den ihm......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG München, Endurteil vom 01.06.2022 - 10 U 7382/21 e