verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
Motorradkleidung
Schaden



Abzug Neu für Alt: Motorradhelm (hier: kein Abzug)

"Hinzuzurechnen ist der volle Betrag für die Neuanschaffung eines Motorradhelms im Umfang von 82,-- €. Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei dem Unfall eines Motorradfahrers unter Beteiligung des getragenen Helmschutzes selbst bei relativ kleinen Beschädigungen, die sich äu��erlich au......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2019 - 1 U 82/18
 

Abzug Neu für Alt: Motorradkleidung

"Eine Vorteilsanrechnung im Wege des Abzugs "Neu für Alt", der vom Gericht nach § 287 ZPO geschätzt werden kann, ist hier mit 50% angemessen. Der Kläger trägt selbst vor, dass er regelmäßig mit seinem Motorrad fährt. In einem solchen Fall erscheint eine Lebensdauer einer Motorradhose von 4-5 Jahre......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Köln, Urteil vom 19.04.2024 - 14 O 65/21
 





Impressum