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Lichtzeichenwechsel
Anscheinsbeweis



Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall an Lichtzeichenanlage

"16a) Unstreitig fuhr der Beklagte zu 1) auf das Fahrzeug des Klägers auf, als der Kläger sein Fahrzeug bei Umschalten der Wechsellichtzeichenanlage von Grün auf Gelb abbremste und anhielt. Bereits der „Beweis des ersten Anscheins“ spricht deshalb für ein Verschulden des Klägers (vgl. LG Landau, ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Hildesheim, Urteil vom 07.08.2008 - 47 C 119/08