verkehrsrechtbuch.de (813)

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Lichtzeichenwechsel
unecht



unechter Nachzügler muss dem Querverkehr Vorrang einräumen

"Zwar hat derjenige, der bei Grün die Haltelinie und die für ihn maßgebliche Ampel passiert hat, dann aber zum Stehen gekommen ist, bevor er die Fluchtlinien der Gehwegkanten passiert hat, nach Umschalten der Ampel dem einsetzenden Querverkehr als sog. "unechter Nachzügler" den Vorrang einzuräumen (v......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - 7 U 22/16