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Lichtzeichenwechsel
Auffahrunfall



Abstand muss so groß sein, dass bei plötzlichem Abbremsen unfallvermeidende Reaktion möglich

"Doch muss ein Verkehrsteilnehmer jederzeit damit rechnen, dass ein Vorausfahrender plötzlich bremst: Gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 StVO muss der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Gerade vor ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Hildesheim, Urteil vom 07.08.2008 - 47 C 119/08
 

Anhalten bei Gelblicht, wenn möglich

"Das Berufungsgericht hat allerdings festgestellt, dass der Beklagte zu 1 in die Kreuzung eingefahren ist, obwohl die Lichtzeichenanlage für ihn schon längere Zeit Gelb zeigte. Darin hat es mit Recht einen Verstoß gegen § 37 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 StVO gesehen, wonach das Wechsellichtzeichen Gelb an eine......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 133/11
 

Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall an Lichtzeichenanlage

"16a) Unstreitig fuhr der Beklagte zu 1) auf das Fahrzeug des Klägers auf, als der Kläger sein Fahrzeug bei Umschalten der Wechsellichtzeichenanlage von Grün auf Gelb abbremste und anhielt. Bereits der „Beweis des ersten Anscheins“ spricht deshalb für ein Verschulden des Klägers (vgl. LG Landau, ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Hildesheim, Urteil vom 07.08.2008 - 47 C 119/08