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Wirtschaftlichkeitsgebot
Vorteilsausgleich



Mietwagen: kein Abzug wegen Eigenersparnis, wenn tiefere Klasse angemietet

"Eine etwaige Eigenersparnis des Geschädigten ist nicht in Abzug zu bringen. Wenn auch die Inanspruchnahme eines Mietwagens einer niedrigeren Klasse nicht zu einem Wegfall einer Eigenersparnis führt, entspricht es einer weitüberwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Ersparnisabz......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2018 - 2-16 S 218/17