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Ersetzungsbefugnis
Bereicherungsverbot



Bereicherungsverbot im Rahmen der Ersetzungsbefugis

"3. Darüber hinaus gilt für die Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB das Verbot, sich durch Schadensersatz zu bereichern. Der Geschädigte soll zwar volle Herstellung verlangen können (Totalreparation), aber an dem Schadensfall nicht "verdienen" (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 29. Okt......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 239/22
 

Ersetzungsbefugnis - Wirtschaftlichtkeitspostulat und Bereicherungsverbot

"Der Geschädigte kann jedoch vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 253/22