verkehrsrechtbuch.de (897)

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Definition
Höhe



Durchfahrtshöhe allgemein von 4m, mehr nicht!

"Im Interesse der Verkehrssicherheit ist es hingegen nicht geboten, den Luftraum über der Straße in einer Höhe freizuhalten, der sich oberhalb des Verkehrsraums befindet. Denn bei der Bemessung an die Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht ist zu berücksichtigten, daß nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Köln, 19 U 225/93 =VersR 1995, 720