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Definition
Wiederbeschaffungswert



Definition: Wiederbeschaffungswert

"Bei dem Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Preis, den der Geschädigte beim Kauf an einen seriösen Händler für ein gleichwertiges Fahrzeug unter Berücksichtigung aller wertbildenden Faktoren nach gründlicher technischer Überprüfung (u.U. mit Werkstattgarantie) zu zahlen hat (Händlerver......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2022 - 7 U 74/22