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Definition
Mitverschulden



Pflichten des Fußgänger beim Queren der Straße

"Nach Maßgabe des § 25 Abs. 3 StVO muss ein Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn, auf der der Fahrzeugverkehr grundsätzlich Vorrang hat, besondere Vorsicht walten lassen. Er muss an nicht besonders vorgesehenen Überquerungsstellen auf den bevorrechtigten Verkehr Rücksicht nehmen und bei Annäher......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.09.2019 - 7 U 18/17