verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
Kolonne
überholen



Einbieger muss stets mit (auch regelwidrig) überholenden Verkehrsteilnehmern rechnen

"Die Beklagte Zf. 1 hat schuldhaft gegen § 10 StVO verstoßen, der höchste Sorgfaltspflichten begründet. Sie bog aus einem Parkplatzgrundstück über einen abgesenkten Bordstein nach links in die Straße ein, durch eine Lücke in einer Kolonne hindurch, die ihr die erforderliche Sicht nach links genomm......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Tübingen, Urteil vom 10.12.2013 - 5 O 80/13