> Verkehrsrechtbuch.de - abbremsen - überholen

verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
abbremsen
überholen



Definition: unklare Verkehrslage bzgl. Überholens

"Eine unklare Verkehrslage (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO) liegt vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf, wenn also die Verkehrslage unübersichtlich bzw. ihre Entwicklung nach objektiven Umständen nicht zu beurteilen ist (OLG Münche......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 01.06.2023 - 8 O 136/22