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Schaden
Motorrad



Nutzungsausfall (nein) für ein gelegentlich genutztes Trike

"Dagegen besteht kein Anspruch der Klägerin auf Entschädigung für die entgangene Nutzung des Trikes in Höhe von 840,- EUR, weil es sich bei diesem Fahrzeug um einen für die Freizeitnutzung bestimmten Luxusgegenstand handelt. Eine Kommerzialisierung des Nutzungsausfalls aber wird nach der ständigen R......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Bonn, Urteil vom 28.08.2003 - 18 O 499/02
 

Nutzungsausfallentschädigung für Motorrad möglich

"Der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrades, das dem Geschädigten als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht und nicht reinen Freizeitzwecken dient, stellt einen Vermögensschaden dar und kann einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung begründen (BGH, Urteil vom 23.01.2018......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.12.2019 - 22 U 182/18